Unsere Dienstleistungen

Die MGJ arbeitet mit vielen namhaften Gesellschaften zusammen und kann alle Angebote optimal auf ihre Bedürfnisse zuschneiden.

Wir arbeiten schwerpunktmäßig in

 

1. Schicht: BasisRente / Rürup
Zielgruppen: Können alle nutzen
Pfändungssicherheit: ja
Vererbbarkeit/Bezugsrecht: Ehegatten, kindergeldberechtigte Kinder
Flexibilität: nicht beleihbar, keine Entnahme in der Ansparzeit
Förderung: Steuerfreistellung der Beiträge, Höchstbeitrag für Förderung 20.000 EUR, 64% Förderung in 2007, nur sozialversicherungspflichtige Beiträge
Leistungsbeginn: ab 60. Lebensjahr
 
2. Schicht:  BAV

Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse

Zielgruppen: BAV nach § 3.63 Förderung: alle AN im ersten Dienstverhältnis U-Kasse, Pensionszusage: AN (GGF)
Pfändungssicherheit: ja
Vererbbarkeit/Bezugsrecht: Ehegatten, kindergeldberechtigte Kinder
Flexibilität: nicht beleihbar, keine Entnahme in der Ansparzeit
Förderung: Steuerfreistellung der Beiträge, Höchstbeitrag 2.520 EUR für maximale Förderung gemäß §3 Nr. 63 EStG
Leistungsbeginn: ab vollendetem 60. Lebensjahr (Ende Dienstverhältnis)
   

RiesterRente

Zielgruppen: alle außer Selbstständige
Pfändungssicherheit: ja
Förderung: Zulagen / SA-Abzüge, Höchstbeitrag für max. Förderung 1.050 EUR p.a., steigende Riestertreppe
   

3. Schicht: Privat

Pfändungssicherheit: nein, außer Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung ohne Rückkaufswerte

Keine Förderung

-   Auch nach Renteneintritt den Lebensstandard halten können
-   Berufs- und Erwerbsunfähigkeit: schon in jungen Jahren vorsorgen
-  ,,Zeit ist Geld'': Denken Sie heute schon an die Rente Ihrer Kinder